Herzog & Collegen setzt in seinen Kerngebieten ein Team von Fachleuten zu allen Einzelfragen ein. So verfügt Herzog & Collegen in Festanstellung und im Netzwerk über erfahrene Pflegeexperten, Controller, Personalfachleute, branchenerfahrene Steuerfachleute etc. Mit ihrem Fachwissen werden diese Mitarbeiter auch oftmals bei Schulungen und Seminaren eingesetzt. Mit diesem Team vermag Herzog & Collegen den Beratungsbedarf von Pflegesatzverhandlungen über das Interimsmanagement bis hin zum Qualitätsmangement abzudecken.
Die enge Kooperation mit der pflegerechtlich ausgerichteten Kanzlei von RA Christophers vervollständigt das Team.
Der Kernbereich Recht des Beratungsspektrums von Herzog & Collegen wird durch die Rechtsanwaltskanzlei von RA Hinrich Christophers übernommen.
Hinrich Christophers berät Träger der stationären und ambulanten Pflege vorrangig in folgenden Bereichen:
- Sozialrecht SGB V, SGB XI, SGB XII
- Heimrecht
- Arbeitsrecht
- Pflegesatzverhandlungen
- Investitionskostenverhandlungen
- Allgem. Zivilrecht / Gesellschaftsrecht
- Inkasso
Er begleitete vor seiner Selbstständigkeit als Justitiar den Aufbau einer Kette von Pflegeheimen und war auch als Geschäftsführer für Einrichtungen eingesetzt. Daher verfügt er neben der rechtlichen Expertise auch über die notwendige praktische Erfahrung in den Strukturen der ambulanten und stationären Pflege.